Skip to main content

Kurzarbeitergeld –
Alles Wichtige für Ihre Personalwirtschaft

Die Bezugshöhe des Kurzarbeitergeldes im Kalendermonat richtet sich nach der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. Diese bildet sich aus der Differenz zwischen dem normalen Nettoentgelt und dem aufgrund von Kurzarbeit verringerten Nettoentgelts (auf Basis des verringerten Bruttoentgelts).

Das Kurzarbeitergeld gibt es in zwei verschiedenen Leistungssätzen, welche prozentual auf die Nettoentgeltdifferenz gewährt werden. Dies sind 67 Prozent für Arbeitnehmer/-innen, die mindestens ein Kind haben oder deren Ehegatte/Ehegattin mindestens ein Kind hat, wenn beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben.  Für die übrigen Arbeitnehmer/ innen gibt es 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz.

Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Die Mitgliedschaft in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bleibt während des Anspruchszeitraums erhalten. Für die reduzierten beitragspflichtigen Arbeitsentgelte während der Kurzarbeit tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-innen die Beiträge wie bei regulärem Arbeitsentgelt. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für die Ausfallstunden bemessen sich nach dem einem fiktiven Arbeitsentgelt.

Dies sind 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen den Werten des Soll- und des Ist-Entgeltes (brutto) und der Beitragssatz in der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und den Beitragssatz der Rentenversicherung. Die auf dieses fiktive Arbeitsentgelt entfallenden Beiträge hat der Arbeitgeber allein zu tragen.

Im Zeitraum vom 01. März – 31.Dezember 2020 werden dem Arbeitgeber Teile (in pauschalisierter Form) der Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

Ausgeschlossene Arbeitnehmer

Es gibt mehrere Arbeitnehmer-Gruppen, die vom Bezug des Kurzarbeitergeldes ausgeschlossen sind.

Dies sind Arbeitnehmer/ -innen, die Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld beziehen, wenn dies nicht neben einer Beschäftigung durchgeführt wird und während der Zeit, in der sie Krankengeld beziehen. Darüber hinaus sind Arbeitnehmer/-innen ausgeschlossen, die sie sich weigern bei, einer beratenden und vermittlerischen Tätigkeit der Agentur für Arbeit mitzuwirken.

Arbeitsunfähige und erkrankte Mitarbeiter

Anspruch auf haben grundsätzlich auch arbeitsunfähige Arbeitnehmer/-innen, wenn diese während des Bezuges von Kurzarbeitergeld erkranken. Ist ein Dritter für den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit verantwortlich, gelten besondere Regelungen.

Rentenbezug

Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ruht während der Zeit, für die ein Anspruch auf Altersrente, Knappschaftsausgleichsleistung oder auf ähnliche öffentlich-rechtliche Bezüge besteht. Solange der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin die Leistung aber noch nicht erhält, wird Kurzarbeitergeld dennoch gewährt und später wieder mit der Rentennachzahlung verrechnet.

Sie haben Interesse an einem Beratungsgespräch?

Einen Überblick zu unseren Leistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung und Personalwirtschaft erhalten Sie auf RUGE FEHSENFELD.

Vereinbaren Sie auch gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit uns, wenn Sie Hilfe bei der  Durchführung der Beantragung von Kurzarbeitergeld und der Personalbuchhaltung in Ihrem Betrieb benötigen.

Bastian Ruge LL.M.

Rechtsanwalt

Sascha Fehsenfeld LL.M.

Rechtsanwalt, Steuerberater