Kurzarbeitergeld –
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Die Bezugshöhe des Kurzarbeitergeldes im Kalendermonat richtet sich nach der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. Diese bildet sich aus der Differenz zwischen dem normalen Nettoentgelt und dem aufgrund von Kurzarbeit verringerten Nettoentgelts (auf Basis des verringerten Bruttoentgelts).
Das Kurzarbeitergeld gibt es in zwei verschiedenen Leistungssätzen, welche prozentual auf die Nettoentgeltdifferenz gewährt werden. Dies sind 67 Prozent für Arbeitnehmer/-innen, die mindestens ein Kind haben oder deren Ehegatte/Ehegattin mindestens ein Kind hat, wenn beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Für die übrigen Arbeitnehmer/ innen gibt es 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz.
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Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
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Ausgeschlossene Arbeitnehmer
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Arbeitsunfähige und erkrankte Mitarbeiter
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Rentenbezug
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
Die Mitgliedschaft in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bleibt während des Anspruchszeitraums erhalten. Für die reduzierten beitragspflichtigen Arbeitsentgelte während der Kurzarbeit tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-innen die Beiträge wie bei regulärem Arbeitsentgelt. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für die Ausfallstunden bemessen sich nach dem einem fiktiven Arbeitsentgelt.
Dies sind 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen den Werten des Soll- und des Ist-Entgeltes (brutto) und der Beitragssatz in der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und den Beitragssatz der Rentenversicherung. Die auf dieses fiktive Arbeitsentgelt entfallenden Beiträge hat der Arbeitgeber allein zu tragen.
Im Zeitraum vom 01. März – 31.Dezember 2020 werden dem Arbeitgeber Teile (in pauschalisierter Form) der Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
Ausgeschlossene Arbeitnehmer
Es gibt mehrere Arbeitnehmer-Gruppen, die vom Bezug des Kurzarbeitergeldes ausgeschlossen sind.
Dies sind Arbeitnehmer/ -innen, die Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld beziehen, wenn dies nicht neben einer Beschäftigung durchgeführt wird und während der Zeit, in der sie Krankengeld beziehen. Darüber hinaus sind Arbeitnehmer/-innen ausgeschlossen, die sie sich weigern bei, einer beratenden und vermittlerischen Tätigkeit der Agentur für Arbeit mitzuwirken.
Arbeitsunfähige und erkrankte Mitarbeiter
Rentenbezug
Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ruht während der Zeit, für die ein Anspruch auf Altersrente, Knappschaftsausgleichsleistung oder auf ähnliche öffentlich-rechtliche Bezüge besteht. Solange der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin die Leistung aber noch nicht erhält, wird Kurzarbeitergeld dennoch gewährt und später wieder mit der Rentennachzahlung verrechnet.
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